Der Dienstherr beteiligt sich in Form der Beihilfe an den Krankheits-, Gesundheits- und Geburtskosten seines Personals. Es werden mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung getragen. Je nach persönlicher und beruflicher Situation kann der Beihilfesatz steigen. Allerdings unterscheiden sich die Ansprüche je nach Dienstherr (Bundesland oder Bund). Zudem gibt es Unterschiede zwischen Bundes- und Landesbeamten.
"Beihilfefähig sind grundsätzlich nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen
§ 80 Absatz 2 Bundesbeamtengesetz
Da die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, wird sie mit einer privaten Krankenversicherung kombiniert – der sogenannten Restkostenversicherung. Die PKV trägt den Anteil, der nicht durch den Dienstherrn gedeckt ist.
Die freie Heilfürsorge wird Berufsgruppen gewährt, deren Tätigkeit in erhöhtem Maße risikoreich und gefährlich ist - beispielsweise Polizisten, Feuerwehrleuten, Justizvollzugsbeamten, Soldaten etc.
Bei der freien Heilfürsorge erhalten die Empfänger eine 100-prozentige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen. Die Heilfürsorge wird neben der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung als weitere Form der Krankenabsicherung betrachtet.
Es gibt keine einheitliche Regelung zu den Beihilfesätzen für Beamte, da jeder Dienstherr diese selbst festlegt. In den meisten Fällen sehen die Ansprüche wie folgt aus:
Empfänger
Beihilfesatz
50 Prozent
70 Prozent
70 Prozent
Die Ansprüche steigen abhängig von der familiären Situation.
Empfänger
Beihilfesatz
70 Prozent
80 Prozent
Für Kinder von Beihilfeempfängern lässt sich ebenfalls die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nutzen, um sie in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Der Anspruch auf Beihilfe besteht solange sie kindergeldberechtigt sind. Somit endet der Beihilfeanspruch spätestens mit dem 25. Lebensjahr.
Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner besteht ein Beihilfeanspruch, wenn deren Einkünfte eine bestimmte Summe nicht übersteigen. Entscheidend ist das Einkommen aus dem Vorjahr, das mit Steuerbescheiden nachgewiesen werden muss. Die Einkommensgrenze legt jedes Land selbst fest. Für den Bund liegt diese Grenze 2022 bei 20.000 Euro.
Bundesland
EK-Grenze
20.000 Euro
20.000 Euro
17.000 Euro
17.000 Euro
10.000 Euro
18.000 Euro
19.488 Euro
17.000 Euro
Bundesland
EK-Grenze
18.000 Euro
18.000 Euro
20.450 Euro
16.000 Euro
18.000 Euro
17.000 Euro
20.000 Euro
18.000 Euro
20.000 Euro
Der Dienstherr übernimmt bereits einen großen Teil der anfallenden Gesundheitskosten. Dennoch gibt es auch bei der Beihilfe Lücken. So sind Wahlleistungen bei Klinikaufenthalten nicht in jedem Bundesland abgedeckt. Diese und weitere Leistungen lassen sich mit einer PKV ergänzend absichern.
Beamte können ihre Restkostenversicherung ihrem individuellen Bedarf anpassen. Sie haben unter anderem die Möglichkeit, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bei Krankenhausaufenthalten einzuschließen. Höhere Erstattungssätze für bestimmte Leistungsbausteine wie Sehhilfen oder Zahnersatz zu vereinbaren. Und Kur-, Kranken- und Krankenhaustagegelder zu versichern. Gerne unterstütze ich Sie dabei, ihre gewünschte, optimale und bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Grundsätzlich können sich Beamte auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dies hat den Vorteil, dass sie die kostenlose Familienversicherung in Anspruch nehmen können. Denn in der PKV muss für jede mitversicherte Person ein eigener Vertrag mit einem separaten Beitrag abgeschlossen werden.
Allerdings hat die GKV für Beamte einen erheblichen Nachteil: Sie verlieren meist ihren Anspruch auf Beihilfe. Denn die gesetzliche Krankenversicherung sieht bereits einen 100-prozentigen Versicherungsschutz vor. Der Dienstherr erbringt dann keinen Zuschuss mehr für die Gesundheitsversorgung. Daher müssen sich Staatsdiener in der GKV als freiwilliges Mitglied versichern und zahlen den vollen Beitrag. Dieser beträgt rund 14,0 Prozent ihrer Besoldung zuzüglich dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Daraus resultieren Kosten von durchschnittlich 15,1 Prozent der Besoldung. Bei einem Einkommen von 4.000 Euro werden rund 604 Euro im Monat fällig.
In den Bundesländern Hamburg, Berlin, Bremen, Thüringen und Brandenburg haben Beamte Anspruch auf die pauschale Beihilfe. Dabei beteiligt sich der Dienstherr zu 50 Prozent an den Kosten für die GKV.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist somit für die meisten Beamten die teurere Absicherung. Lediglich für größere Familien kann die Gesetzliche Krankenkasse aufgrund der beitragsfreien Familienversicherung rentabel sein. Hinzu kommt, dass die PKV bessere Leistungen bietet als die GKV. Daher entscheiden sich rund 85 Prozent aller Beihilfeempfänger für die private Krankenversicherung.
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