Werden Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhalten sie von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Aber erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und mit erfüllter fünfjährigen Dienst-/Wartezeit. Wer davor seinem Dienst nicht mehr nachkommen kann, erhält keine Leistung. Daher sollten vor allem junge Beamte mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen.
In Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz wird definiert, wann Beamte als dienstunfähig gelten. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn:
1.
Er dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen
2.
Keine Aussicht besteht, dass er innerhalb eines Jahres wieder dienstfähig sein wird
Paragraf 44 beschreibt auch, dass ein Beamter bereits als dienstunfähig eingestuft werden kann, wenn er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate seine Pflichten nicht mehr erfüllen konnte und innerhalb eines Jahres keine Besserung in Aussicht ist.
Werden Beamte auf Lebenszeit dienstunfähig, kann sie ihr Dienstherr in den Ruhestand versetzen. Sie erhalten dann ein Ruhegehalt (Ruhebezüge). Dieses fällt im Vergleich zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente deutlich höher aus. Und es steigt mit jedem Dienstjahr an, indem der Beamte als Staatsdiener tätig war. Nach 40 Dienstjahren beträgt das maximale Ruhegehalt rund 71,75 Prozent der letzten Besoldung.
Allerdings muss der Dienstherr den dienstunfähigen Beamten nicht in den Ruhestand versetzen. Er kann diesem auch eine andere Tätigkeit übertragen, die eine Umschulung nötig macht. Dann besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt.
Besonders problematisch ist eine Dienstunfähigkeit für junge Beamte. So haben Beamte auf Probe und auf Widerruf keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt und erhalten keine Leistung, wenn sie dienstunfähig sind. Häufig sind sie in dann auf Sozialhilfe angewiesen. Denn sie können sich zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern und eine Erwerbsminderungsrente beantragen, die Hürden dafür sind aber schwer zu nehmen. Mitunter müssen sie eine Versicherungszeit von fünf Jahren nachweisen.
Aber auch Beamte auf Lebenszeit, die noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen, sind unzureichend abgesichert. Denn ihre Ansprüche an das Ruhegehalt steigen erst mit den Dienstjahren. Werden sie nach fünf oder zehn Jahren dienstunfähig, reicht das Ruhegehalt kaum aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung folgt demselben Prinzip wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie leistet, wenn die Versicherten ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. In diesem Fall zahlt sie ihren Versicherungsnehmern eine monatliche Rente, deren Höhe bei Vertragsabschluss festgelegt und dem individuellen Bedarf angepasst wird. Allerdings gibt es einen Unterschied: Die BU-Versicherung sieht vor, dass der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist, um eine Leistung zu erhalten. Allerdings kann ein Dienstherr Beamte bereits entlassen, wenn sie noch zu 80 Prozent dienstfähig sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Für diese Problematik gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung beziehungsweise die BU-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Gute Tarife sehen vor, dass der Beamte seine Rentenleistung erhält, wenn er aufgrund einer Dienstunfähigkeit entlassen wird. Dabei spielt es keine Rolle, zu wie viel Prozent die Dienstunfähigkeit besteht.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter sehr sinnvoll. Denn sie haben keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt, wenn sie ihren dienstlichen Pflichten nicht mehr nachkommen können. Im Bestfall können sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern und erhalten eine Erwerbsminderungsrente, deren Leistung jedoch gering ist. Die Hürden für die Ansprüche sind aber nur schwer zu nehmen.
Ebenfalls empfiehlt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Beamte. Sie haben zwar einen Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit, doch sind die Leistungen niedrig. Und reichen selten aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Mit einer DU-Versicherung lässt sich diesem Risiko entgegenwirken.
Um eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, sollten die folgenden Aspekte beachtet werden:
Entscheidend für einen zuverlässigen Versicherungsschutz ist, dass die Leistungen zu dem persönlichen Bedarf passen. Die Höhe der Rentenleistung bei Dienstunfähigkeit muss ausreichend hoch sein, um im Ernstfall finanziell gut abgesichert zu sein. Als Orientierung dient dabei die Besoldung. Exakter wird die Absicherung, wenn eine Einnahmen-Ausgaben-Liste (Versorgungsanalyse) erstellt wird. Auf diese Weise wird ein Überblick geschaffen, welcher finanzielle Bedarf besteht und wie hoch die DU-Rente sein sollte.
Neben der DU-Klausel, die generell leistet, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, sollte der Versicherer auf eine Nachprüfung verzichten. Das bedeutet, er schließt sich der Einschätzung des Dienstherrn an und überprüft die bestehende Dienstunfähigkeit nicht selbst.
Wie lange die Versicherten ihre DU-Leistung erhalten, hängt von der gewählten Versicherungsdauer ab. Wurde die Laufzeit bis zum 63. Lebensjahr gewählt, zahlt der Versicherer die Rentenleistung auch nur bis zu diesem Endalter. Aus diesem Grund sollte die Versicherungsdauer immer möglichst lange gewählt werden. Bestenfalls geht die DU-Leistung nahtlos in das Ruhegehalt über. Auf diese Weise ist eine lebenslange finanzielle Absicherung gewährleistet.
Allerdings gibt es Berufe, bei denen die Laufzeit begrenzt wird. So können Polizisten bei vielen Anbietern nur einen Versicherungsschutz bis maximal 63 Jahre vereinbaren. Daher ist es sinnvoll, einen Anbieter auszuwählen, der bis zur voraussichtlichen Pensionierung leistet. Sollte dies nicht möglich sein, müssen finanzielle Rücklagen für die Zeit geschaffen werden, in denen weder eine Leistung der Dienstunfähigkeitsversicherung noch vom Dienstherrn zu erwarten ist.
Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht es, die Rentenleistung bei bestimmten Anlässen anzupassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. So kann die Rente um einen Betrag, meist zwischen 200 und 500 Euro im Monat, erhöht werden, wenn im Vertrag definierte Situationen eintreten. Beispielsweise eine Heirat, die Geburt eines Kindes, Abschluss einer Ausbildung, Scheidung, Immobilienerwerb oder eine maßgebliche Gehaltserhöhung.
In bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass Beamte teildienstunfähig sind. Sie können ihren Dienst dann weiterhin antreten, aber nur noch eingeschränkt. Es gibt Tarife auf dem Markt, die auch bei einer Teildienstunfähigkeit leisten.
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