Beamte auf Widerruf und Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Dabei übernimmt dieser einen Teil ihrer Krankheitskosten. Allerdings nur 50 bis 80 Prozent, je nach familiärer Situation. Mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen wird die bestehende Versorgungslücke geschlossen und ein rundum zuverlässiger und hochwertiger Versicherungsschutz geschaffen.
Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen die Kosten für ihre Krankenabsicherung selbst tragen. Nur in wenigen Bundesländern gibt es die „pauschale Beihilfe“ – ein Zuschuss des Dienstherrn zur GKV ähnlich wie bei Arbeitgebern. Problematisch dabei ist, dass sich der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse am Einkommen bemisst. Vor allem Beamte mit einer hohen Besoldung müssen mit entsprechend teuren Beiträgen rechnen.
Daher ist die GKV selten die beste Wahl für Staatsdiener. Eine Ausnahme besteht jedoch bei großen Familien. Denn in der privaten Krankenversicherung wird für jedes mitversicherte Kind ein separater Beitrag fällig. Die Krankenkassen hingegen bieten die kostenlose Familienversicherung, mit der sich Kinder beitragsfrei mitversichern lassen.
Entscheiden sich Beamte für die private Krankenversicherung, haben sie einen Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Mindestens 50 Prozent und je nach Bundesland und Familienstatus bis zu 80 Prozent. Die restlichen 50 bis 20 Prozent werden durch eine private Krankenversicherung gedeckt. Da die Versicherer somit nur noch einen Teil der Kosten bezahlen müssen, bieten sie für Beihilfeempfänger eine sogenannte „Restkostenversicherung“.
Diese spezielle PKV für Beamte ist deutlich günstiger als ein Krankenvolltarif für Arbeitnehmer und Selbstständige. Hinweis: Nicht nur die Beamten und Beamtinnen selbst haben Anspruch auf Beihilfe, sondern auch ihre Familienangehörigen. Ehe- und Lebenspartner bis zu einem maximalen Einkommen wie auch Kinder können einen Krankheitskostenzuschuss vom Dienstherrn erhalten und sich mit einer Restkostenversicherung absichern.
Beamte und Anwärter können frei wählen, wie sie sich krankenversichern. Entscheiden sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, zahlen sie einen Beitrag abhängig von ihrem Einkommen.
In den meisten Fällen ist jedoch die private Krankenversicherung (PKV) für Beamte und Beamtinnen sinnvoller. Denn wählen sie die PKV, haben sie Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet, ihr Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten.
Da Staatsdiener nur Anspruch auf Beihilfe haben, wenn sie sich privat krankenversichern, ist die PKV für Beamte und Beamtinnen meist deutlich günstiger als eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn bei der GKV berechnen sich die Beiträge anhand des Einkommens.
Nur in wenigen Bundesländern erhalten gesetzlich versicherte Beamte und Beamtinnen einen Arbeitgeberzuschuss, die pauschale Beihilfe. Daher ist die Krankenkasse mit einer guten Besoldung relativ teuer. Die PKV bietet im direkten Vergleich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Hinzu kommen weitere Vorzüge, die eine private Krankenversicherung gegenüber den Krankenkassen mit sich bringt.
Der Leistungsumfang ist im Regelfall besser
Der Versicherungsschutz lässt sich individuell auswählen und anpassen
Einmal vereinbarte Leistungen sind vertraglich garantiert und dürfen nicht gekürzt werden
Privatpatienten erhalten meist schneller Termine bei Fachärzten
Günstige Tarife für Beamte in der Ausbildung (Anwärtertarife)
Die Erstattung von Beiträgen, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
Zudem bietet eine PKV den Vorteil, dass sich Leistungen absichern lassen, die gar nicht erst von der Beihilfe gedeckt sind. So werden nicht in jedem Land die Kosten für alternative Heilmethoden oder Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten erstattet. In diesen Fällen können jedoch Leistungsbausteine, die nicht vom Dienstherrn vorgesehen sind, in voller Höhe über die private Krankenversicherung abgesichert werden.
Merkmale GKV
Beitragsberechnung
Abhängig von der Höhe der Besoldung
Beihilfeanspruch
Entfällt – pauschale Beihilfe (GKV-Zuschuss) in manchen Bundesländern
Leistungen
Gesetzlich festgelegte Leistungen, die für alle Versicherten gleichermaßen gelten. Versicherungsschutz lässt sich mit einer Krankenzusatzversicherung aufstocken
Leistungsgarantie
Gesetzgeber kann die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kürzen
Mitversicherung von Kindern
Kinder lassen sich bis zu ihrem 25. Lebensjahr und solange sie sich in der Ausbildung befinden beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern
Selbstbehalt
Gesetzlich vorgeschriebener Selbstbehalt für bestimmte Leistungen. Beispielsweise die Zuzahlung bei Medikamenten (mindestens fünf, maximal zehn Euro)
Arztwahl
Keine freie Arztwahl – Bindung an Ärzte mit Kassenzulassung
Merkmale PKV
Beitragsberechnung
Abhängig von Eintrittsalter, Beihilfeanspruch, Risikofaktoren und Leistungsumfang
Beihilfeanspruch
Beihilfeanspruch bleibt erhalten, Höhe abhängig vom Familien- und Beamtenstatus
Leistungen
Mindestens im selben Umfang wie die Beihilfe. Optional lassen sich Zusatzleistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten einschließen
Leistungsgarantie
Einmal vereinbarte Leistungen sind garantiert und dürfen vom Versicherer nicht gekürzt werden
Mitversicherung von Kindern
Für jedes Kind ist ein eigener Tarif mit einem separaten Beitrag notwendig. Dienstherr zahlt Beihilfe für Kinder, solange diese berücksichtigungsfähig sind
Selbstbehalt
Selbstbehalt kann vereinbart werden, um die Kosten für die PKV zu senken. Es besteht jedoch keine Pflicht dazu
Arztwahl
Freie Arztwahl
Beamte mit gefährlichen Tätigkeiten wie Polizisten und in einigen Ländern auch Feuerwehrleute sind nicht beihilfeberechtigt. Sie erhalten vom Staat die sogenannte Heilfürsorge. Dabei übernimmt der Staat die anfallenden Behandlungskosten in voller Höhe. Ihre Angehörigen hingegen erhalten Beihilfe nach den jeweils gültigen Bemessungssätzen. Der Beihilfesatz ist nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Land zu Land. In den meisten Fällen sehen die Verordnungen folgende Leistungen vor:
Empfänger |
Beihilfesatz |
Restkosten PKV |
Beihilfeberechtigte Beamte und Beamtinnen |
50 Prozent |
50 Prozent |
Beihilfeberechtigte Beamte und Beamtinnen mit zwei oder mehr Kindern |
70 Prozent |
30 Prozent |
Empfänger und Empfängerinnen von Vorsorgebezügen – Beamte, Richter und Soldaten im Ruhestand |
70 Prozent |
30 Prozent |
Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner |
70 Prozent |
30 Prozent |
Berücksichtigungsfähige Kinder |
80 Prozent |
20 Prozent |
Die Kosten für eine private Krankenversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie bemessen sich anhand des gewünschten Leistungsumfangs, dem Eintrittsalter, vereinbarten Selbstbehalten und eventuellen Vorerkrankungen. Auch risikoerhöhende Merkmale wie ein gefährliches Hobby wirken sich auf die Prämie aus. Daher lässt sich nicht pauschal sagen, was eine PKV für Beamte und Beamtinnen kostet.
Eine private Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen ist bereits ab 200 Euro im Monat erhältlich – ohne Selbstbehalt und mit sehr guten Leistungen. Tarife mit Selbstbeteiligung gibt es ab 150 Euro monatlich. Referendare und Beamtenanwärter können sich während der Anfänge ihrer Beamtenlaufbahn noch günstiger krankenversichern. Die PKV lohnt sich daher fast immer für Beihilfeempfänger.
Im Alter steigen die Kosten für eine private Krankenversicherung an. Durchschnittlich um 4,8 Prozent im Jahr, was einer Verdoppelung des Beitrags nach 20 bis 25 Jahren entspricht. Grund dafür ist nicht das höhere Alter der Versicherten, sondern die allgemeine Entwicklung des Gesundheitssystems. Denn mit neuen und innovativen Behandlungsmethoden steigen die Ausgaben der Krankenversicherer.
Beamte haben jedoch den Vorteil, dass sich ihr Beihilfeanspruch im Ruhestand meist erhöht. Somit können sie ihre PKV entsprechend anpassen und die Prämie sinkt, da der Versicherer einen geringeren Teil der Krankheitskosten decken muss. Außerdem lässt sich durch die Anpassung des Versicherungsschutzes der Beitrag beeinflussen.
Wird der Selbstbehalt erhöht oder nicht benötigte Leistungen ausgeschlossen, sinkt die Prämie. Die private Krankenversicherung bietet viele Möglichkeiten, um auf zu hohe Kosten zu reagieren. Wohingegen die Prämie der GKV immer einkommensabhängig ist und sich damit nicht direkt beeinflussen lässt..
Die PKV für Beamte und Beamtinnen ist eine Restkostenversicherung. Wichtiger Bestandteil dieser ist der sogenannte Beihilfeergänzungstarif. Dieser dient dazu, die teilweise aufkommenden Lücken der Beihilfe des Dienstherrn zu schließen. In erster Linie werden also die bei der Beihilfe nicht erstatteten Aufwendungen im Krankheitsfall zusätzlich durch die PKV abgedeckt. Dabei lässt sich der Tarif an die Gegebenheiten anpassen. Steigt der Anspruch an die Beihilfe, beispielsweise mit der Versetzung in den Ruhestand, muss die private Krankenversicherung einen geringeren Anteil der Krankheitskosten decken.
Bei Vertragsabschluss sehen die Versicherer eine Gesundheitsprüfung vor. Dabei können Vorerkrankungen dazu führen, dass die Gesellschaft den Antrag ablehnt oder hohe Risikozuschläge verlangt. Auch Leistungsausschlüsse sind möglich. Um dieses Risiko zu umgehen, gibt es für Beamte die Öffnungsklausel. Diese ist für Personen vorgesehen, die aufgrund von Vorerkrankungen einen hohen Risikozuschlag oder gar die Ablehnung ihres Antrags fürchten müssen.
Beamte auf Probe, die noch nicht privat krankenversichert sind, können innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung die Öffnungsklausel nutzen. Damit haben sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung als Beihilfetarif abzuschließen, auch wenn sie an schweren Vorerkrankungen leiden. Der Versicherer muss den Antragsteller aufnehmen. Er darf lediglich einen Risikozuschlag von maximal 30 Prozent verlangen.
Achtung: Wer die private Krankenversicherung in Verbindung mit der Öffnungsklausel abschließt, erhält einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Denn der Leistungsumfang basiert auf den Leistungen der Beihilfe. Die Erstattungssätze sind so ausgelegt, dass sie zusammen mit der Beihilfe nicht mehr als 100 Prozent betragen. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die nicht in der Beihilfeverordnung berücksichtigt sind, nicht mitversichert werden können.
Die PKV für Beamte lässt sich individuell anpassen. Sie kann lediglich die Restkosten der Beihilfe decken oder weitere Leistungen beinhalten, die vom Dienstherrn gar nicht erst bezuschusst werden und somit nicht als beihilfefähig gelten. Mit einer umfangreichen und bedarfsgerechten Beratung lässt sich der optimale Versicherungsschutz zusammenstellen, der folgende weitere Leistungsbausteine beinhalten kann:
Ein- und Zweibettzimmer sowie Chefarzt:
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Chefarzt bei Krankenhausaufenthalten
Krankenhaustagegeld:
Fester Betrag, der für jeden Tag eines stationären Aufenthaltes bezahlt wird
Zahntechnische Leistungen:
Verbesserter Versicherungsschutz bei zahnärztlichen Maßnahmen
Pflegezusatzversicherung:
Zusätzliche Absicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit, beispielsweise mit dem Pflegetagegeld oder einer Pflegerente
Kurtagegeld:
Fester Betrag für jeden Tag eines Kuraufenthaltes
Auslandsschutz:
Versicherungsschutz auf Reisen – auch außerhalb Europas
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden:
Mitversicherung von Heilpraktikerbehandlungen, Osteopathie, TCM, Akupunktur etc.
Richtige Vorsorge:
Verbesserte Leistungen bei Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen
Beitragsentlastung:
Finanzielle Entlastung im Alter durch Senkung der Beiträge
Beitragsrückerstattung:
Erstattung von Beiträgen, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
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76448 Durmersheim