Eine private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für das Leben. Diese Aussage bezieht sich nicht nur darauf, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Auch ein Wechsel innerhalb der PKV ist nicht immer ratsam. Zwar können Beamte die private Krankenversicherung wechseln, doch müssen sie dabei einiges beachten.
Ja, grundsätzlich können Beamte ihre PKV wechseln. Und zwar erstmals zwei Jahre nach Vertragsabschluss. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres. Darüber hinaus haben Privatversicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihr Versicherer die Prämien erhöht. Sie können dann ab Eingang der Mitteilung mit einer Frist von vier Wochen ihren bestehenden Vertrag kündigen. Die meisten Anpassungen finden zum 01. des kommenden Jahres statt. Entsprechende Mitteilungen werden den betroffenen Kunden im Regelfall ab November versendet.
Ein Sonderkündigungsrecht haben auch Beamtenanwärter, die in sogenannten Anwärtertarifen versichert sind. Dabei handelt es sich um spezielle PKV-Tarife für Beamte in ihrer Einstiegszeit, die besonders günstig sind. Die Anwärtertarife sind jedoch begrenzt und gelten bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit oder für einen maximalen Zeitraum von 18 Monaten. Sobald das Referendariat beendet oder der Anspruch auf den Tarif erloschen ist, erhöht der Versicherer die Beiträge und die Beamten können ihren Vertrag kündigen. Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch ein Wechsel des Anbieters möglich.
Als Beamter besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die PKV zu wechseln. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Denn aus einem Anbieterwechsel resultieren nicht unerhebliche Nachteile, die berücksichtigt werden müssen:
Generell empfiehlt sich ein Wechsel der PKV nur für Beamte, die noch jung und gesund sind. In diesem Fall haben sie keine Schwierigkeiten bei der Antragsannahme aufgrund von Vorerkrankungen. Und sie haben noch nicht viele Altersrückstellungen gebildet, wodurch hohe Verluste vermieden werden.
Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen, wenn ein anderer Anbieter bessere Konditionen bietet. Wenn der Versicherungsschutz bei mindestens denselben Leistungen günstiger oder für dieselbe Prämie deutlich umfangreicher ist. Auch dann, wenn der Versicherer in den letzten zehn Jahren immer wieder massive Beitragsanpassungen vornehmen musste, kann ein Wechsel in Betracht gezogen werden.
Wer sich für einen Wechsel der PKV entscheidet, muss sich über alle Nachteile dieses Vorgehens bewusst sein. Dennoch gibt es Situationen, in denen ein Anbieterwechsel durchaus sinnvoll sein kann.
Zuerst sollte ein passender Versicherer gefunden werden. Wie auch bereits bei der ersten Absicherung empfiehlt sich hierfür ein umfangreicher Vergleich der Anbieter auf dem Markt und eine bedarfsgerechte Beratung durch einen Versicherungsexperten. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.
Wichtig ist zudem, den bestehenden Vertrag erst zu kündigen, wenn der neue Versicherer den Antrag ohne Einschränkungen angenommen hat. Hierbei ist die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres zu beachten. Erfolgt eine Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung, gilt eine Frist von vier Wochen nach Eingang der Mitteilung.
Der neue Vertrag muss nahtlos an die bisherige Versicherung anschließen. In der Regel muss dem alten Versicherer zudem eine Bestätigung über die Weiterversicherung eingereicht werden.
Lassen Sie sich von mir rund um das Thema Versicherungen für Beamte beraten!
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