Bei Feuerwehrleuten haftet der Dienstherr, wenn es während der Ausübung ihrer Pflichten zu einem Schaden kommt. Aber nicht, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde. Dafür benötigen Beamte der Feuerwehr eine Diensthaftpflichtversicherung.
Verursacht ein Beamter der Feuerwehr während der Ausübung seiner Dienstpflicht einen Schaden, haftet sein Dienstherr für ihn. Er übernimmt die entstandenen Schadensersatzforderungen. Allerdings kann der Dienstherr im Rahmen von § 839 BGB und Artikel 34 GG von seiner Amtshaftung zurücktreten und den Verursacher in Regress nehmen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben sollte. In diesem Fall stellt er die Schadensersatzforderungen gegen seinen Beamten, der dafür mit seinem gesamten Vermögen aufkommen muss.
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beamte der Feuerwehr vor diesem Risiko. Denn sie leistet, wenn diese aufgrund eines grob fahrlässigen Verhaltens in Regress genommen werden. Gleichzeitig fungiert die Versicherung als passiver Rechtsschutz, indem im Voraus geprüft wird, ob der Kunde überhaupt haftbar gemacht werden kann. Wenn nicht, so wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab.
Die Diensthaftpflichtversicherung leistet bei einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, der grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Nicht versichert sind Schäden durch vorsätzliches Handeln.
Feuerwehrleute bekämpfen Feuer, retten Menschen oder unterstützen bei (Natur-)Katastrophen. Sie müssen schnell sein. Kurze Entscheidungswege, eine schnelle Auffassungsgabe und intuitives Handeln gehören zur Tagesordnung. Es ist unvermeidbar, dass dabei auch „Fehler“ passieren können.
Viele dieser verursachten Schäden sind verhältnismäßig klein und sorgen für überschaubare Schadenszahlungen, die durch den Dienstherrn gedeckt sind. Doch wirkt sich „Fehler“ gravierend aus, wird der Dienstherr genau hinsehen und prüfen, ob der Beamte möglicherweise grob fahrlässig gehandelt hat. War er beispielsweise abgelenkt, wurde gegen Vorschriften verstoßen? Dann kann der Feuerwehrbeamte in Regress genommen werden. Die Schadensersatzforderungen werden dann an ihn weitergereicht.
Bei einem Personenschaden können die Forderungen hundert Tausende Euro betragen und sogar die Millionenhöhe erreichen. Eine unvorstellbar hohe Summe, für die der Verursacher mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftet. Nur eine Diensthaftpflichtversicherung kann Feuerwehrleute vor diesem Risiko schützen. Damit gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen für Feuerwehrbeamte.
Entscheidend ist allerdings, dass die Diensthaftpflichtversicherung für die Feuerwehr auch einen bedarfsgerechten und umfangreichen Schutz bietet. Da es eine Vielzahl von Anbietern auf dem Markt gibt, ist es nicht immer leicht, die bedarfsgerechte Absicherung zu finden. Gerne unterstütze ich Sie als Versicherungsexperte dabei, die Angebote zu vergleichen und sich gegen das Risiko eines Haftpflichtschadens abzusichern.
Lassen Sie sich von mir rund um das Thema Versicherungen für Beamte beraten!
Leopoldstraße 8
76448 Durmersheim