Für wen ist eine Diensthaftpflichtversicherung notwendig?

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Ein Dienstherr haftet für seine Beamten, wenn sie während der Ausübung ihres Dienstes einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen. Aber nicht, wenn dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dieses Risiko zu unterschätzen kann Staatsdiener teuer zu stehen kommen.

Die Diensthaftpflichtversicherung: Ein Muss für Beamte

Die Diensthaftpflichtversicherung gehört bei Beamten zu den wichtigsten Absicherungen. Denn wer einen Schaden verursacht, ist seitens des Gesetzgebers zum Ersatz verpflichtet. Zwar haftet der Dienstherr, wenn während der Ausübung der Dienstpflicht ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden eintritt und übernimmt die Schadensersatzforderung. Allerdings nicht, wenn dieser dem Verursacher grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz nachweisen kann. Dann ist der Dienstherr dazu berechtigt, den Beamten in Regress zu nehmen und die Forderungen an ihn weiterzureichen. Der Verursacher haftet dann mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Insbesondere bei Personenschäden können die Forderungen in die Millionenhöhe reichen.

Eine Diensthaftpflichtversicherung leistet, wenn der Dienstherr ein Regressverfahren aufgrund grob fahrlässigen Handelns einleitet. Grobe Fahrlässigkeit kann schnell und jedem passieren. Ein Lehrer, der seine Aufsichtspflicht verletzt oder ein Behördenmitarbeiter, der Bauanträge ohne korrekte Überprüfung freigibt. Für diese Fälle ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte nicht nur notwendig, sondern elementar wichtig. Denn sie schützt ihre finanzielle Existenz bei einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.

Hinweis:

Versichert sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Für welche Beamte ist eine Diensthaftpflichtversicherung notwendig?

Jedem Dienstbereich stehen unterschiedliche Haftungsrisiken gegenüber. So haben Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger, Verwaltungsbeamte und Behördenmitarbeiter ein besonders hohes Risiko für Vermögensschäden. Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute sind oftmals mit dem teuren Risiko eines Personenschadens konfrontiert. Daher wird die Diensthaftpflichtversicherung speziell für den individuellen Bedarf jedes Dienstbereiches zugeschnitten.

Besonders den folgenden Personengruppen wird sie aufgrund des hohen und teuren Haftungsrisikos dringlich empfohlen:

Beamten Beratung online Bild Sekretärin Anwalt
  • Lehrer
  • Polizei- und Zollbeamte
  • Berufsfeuerwehrleute
  • Bundeswehr
  • Richter, Staatsanwälte
  • Rechtspfleger
  • Behördenleiter und -mitarbeiter
  • Förster und Forstbeamte
  • sozialpädagogische Berufe

Wichtige Leistungsbausteine für bestimmte Berufsgruppen

Einige Berufsgruppen, darunter Behördenmitarbeiter, Verwaltungsangestellte, Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger, müssen darauf achten, dass ihre Diensthaftpflichtversicherung Vermögensschäden abdeckt. Denn nicht jeder Tarif sieht die Absicherung dieses Risikos vor.

Auch für Soldaten der Bundeswehr gibt es spezielle Tarife. Diese schließen mitunter den Gebrauch von Waffen und Munition ein. Zudem sollte unbedingt das Führen und Bewegen von Dienstfahrzeugen in dem Tarif inkludiert sein.

Wichtig, sofern beim Beamten in Gebrauch: Dienstschlüssel mitzuversichern. Dies gilt vor allem, wenn die Beamten Zugang zu Gebäuden haben, die mit Schließanlagen ausgestattet sind. Der Verlust des Schlüssels fordert nicht nur hohe Kosten durch den Austausch der Schließanlage. Auch muss jedem Mitarbeiter ein neuer Zugang ermöglicht werden, was Kosten von mehreren Tausend Euro verursachen kann. Eine gute Diensthaftpflichtversicherung deckt dieses Risiko ab.

Fazit: Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für Beamte

Beamte sind über ihren Dienstherr bei Haftpflichtschäden abgesichert, aber nicht, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben. Für dieses Risiko benötigen sie eine Diensthaftpflichtversicherung, die im Falle eines teuren Schadens Vermögen und finanzielle Existenz schützt.

Auf dem Markt gibt es eine breite Auswahl an Anbietern, die spezielle Tarife für einzelne Berufsgruppen anbieten. Diese sind auf das individuelle Risiko des jeweiligen Dienstes abgestimmt. Gerne bin ich Ihnen behilflich, die bedarfsgerechte Absicherung für den Schutz vor Schadensersatzforderungen zu finden.

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