Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst haftet Ihr Dienstherr für Schäden, die Sie verursachen. Allerdings nicht in jedem Fall. Handeln Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich, müssen Sie selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Eine Diensthaftpflichtversicherung ist sinnvoll, um die finanzielle Existenz im Ernstfall zu schützen.
Viele Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst sind überzeugt, dass im Falle eines Schadens ihr Dienstherr für sie haftet. Das tut er auch, da dies im Grundgesetz geregelt wird. Allerdings gibt es Ausnahmen. So haftet der Dienstherr für seine Staatsdiener zwar bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und kommt für die entstandenen Schadensersatzforderungen auf. Kann er jedoch nachweisen, dass der Beamte grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, hat er die Möglichkeit, in Regress zu gehen. Dann muss der Verursacher für die Forderungen aufkommen.
Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt vor diesem Risiko. Denn sie leistet, wenn Beamte grob fahrlässig gehandelt haben und Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Damit schützt die Versicherung die finanzielle Existenz ihrer Versicherten infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Darüber hinaus prüft die Gesellschaft parallel zur Dienststelle noch einmal, ob der Beamte tatsächlich für den entstandenen Schaden in Verantwortung gezogen werden kann. Und wenn nicht, wehrt sie unberechtigte Ansprüche gegen ihn ab.
Fehler sind schnell passiert. So kann ein Moment der Unachtsamkeit ausreichen, um schwere Folgen zu haben. Und umso mehr Verantwortung die Beamten tragen, desto höher ist das Risiko für teure Schäden.
Ein Aufsichtslehrer ist einen Augenblick unachtsam und ein Kind verletzt sich. Hat der verantwortliche Lehrer grob fahrlässig gehandelt, muss er für die Schadensersatzforderungen aufkommen. Und diese können je nach Schwere des Personenschadens hundert Tausende Euro betragen – und sogar in die Millionenhöhe reichen. Der Verursacher haftet dabei mit seinem jetzigen wie auch mit seinem zukünftigen Vermögen.
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist deshalb so sinnvoll, weil sie vor diesem Risiko schützt. Sie übernimmt die Forderungen, die gegen ihren Versicherten gestellt werden: Schmerzensgeld, Behandlungs- und Therapiekosten wie auch Vermögensausfälle und den Ersatz von Sachschäden. Damit stellt sie für die meisten Beamten eine der wichtigsten Versicherungen dar, um ihre finanzielle Existenz im Ernstfall zu schützen.
Die Diensthaftpflichtversicherung ist für viele Beamte sinnvoll und unverzichtbar. Daher wird sie für die folgenden Personengruppen angeboten:
Jeder Dienstbereich ist mit unterschiedlichen Haftungsrisiken verbunden. Auch gibt es Berufe, die ein höheres Risiko für Haftpflichtschäden haben als andere. Beispielsweise Lehrer, die mit der Betreuung ihrer Schüler eine große Verantwortung eingehen. Oder Mitarbeiter von Behörden, bei denen fahrlässiges Handeln teure Vermögensschäden bedeuten kann. Daher gibt es die Diensthaftpflichtversicherung für unterschiedliche Berufszweige. Diese Tarife werden speziell auf den individuellen Bedarf und die spezifischen Risiken der jeweiligen Beamten zugeschnitten. Ich helfe Ihnen gerne dabei, die richtige Diensthaftpflichtversicherung zum Schutz ihrer finanziellen Existenz zu finden.
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