Noch immer herrscht der Irrglaube, ein Beamter wird vom Staat komplett versorgt. Denn dies gilt nicht für alle Staatsdiener. Insbesondere junge Beamte und Beamtenanwärter sind im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht oder nur unzureichend über ihren Dienstherrn abgesichert. Für diese Fälle gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung – eine sinnvolle Absicherung für Beamte.
Sind Beamte dauerhaft nicht mehr in der Lage, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen, gelten sie nach Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz als dienstunfähig. Ihr Dienstherr kann sie somit aus ihrer Dienstpflicht entlassen, wenn keine Aussicht darauf besteht, dass sie innerhalb eines halben Jahres wieder dienstfähig werden. Somit kann ein Beamter bereits dann als dienstunfähig gelten, wenn er aufgrund einer Erkrankung in einem halben Jahr mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte.
Im Regelfall versetzt der Dienstherr den betroffenen Beamten bei einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand. Sie beziehen dann ein Ruhegehalt, das mit jedem geleisteten Dienstjahr höher ausfällt. Nach 40 Dienstjahren haben die Staatsdiener Anspruch auf 71,75 Prozent ihres letzten Gehalts.
Beamte sind damit deutlich besser abgesichert als Arbeitnehmer, die nur unter erschwerten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente vom Staat erhalten. Allerdings gilt dies nicht für Beamtenanfänger und junge Beamte – sie haben keinen oder nur einen geringen Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit.
Der Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit haben nur Beamte, die mindestens fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet haben. Dies gilt auch für Beamtenanwärter. Sie werden im Regelfall entlassen, wenn sie ihren Dienst nicht mehr leisten können. Und müssen sich dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Doch auch dort haben sie nur Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie mindestens fünf Jahre versichert waren. Zudem sind die Hürden für die Rentenleistung sehr hoch.
Dementsprechend haben junge Beamte und Beamtenanwärter bei einer Dienstunfähigkeit keine Absicherung über ihren Dienstherrn. Und auch wenn ein Anspruch auf ein Ruhegehalt nach fünf Jahren Dienstzeit besteht, ist die Leistung zu Beginn noch sehr gering. Denn die Ansprüche steigen erst mit jedem geleisteten Jahr im Staatsdienst und nach fünf Jahren zahlt der Dienstherr lediglich etwa 50 Prozent des letzten Einkommens. Somit ist eine zusätzliche Absicherung in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Beamte und Beamtenanfänger unerlässlich.
Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen oder durch die Ausübung des Berufs entstanden ist. Dann haben auch Beamtenanwärter und junge Beamte Anspruch auf ein Ruhegehalt.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung fungiert wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Denn sie leistet, wenn die Beamten ihren Dienstpflichten nicht mehr nachkommen können und somit von ihrem Dienstherrn entlassen werden. Dann erhalten sie von ihrer DU-Versicherung eine Rentenleistung, deren Höhe bei Vertragsabschluss festgelegt und dem Einkommen angepasst wird.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt somit die finanzielle Existenz der Versicherten. Sie ist vor allem für Beamte sinnvoll, die keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt haben, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihre dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen können.
Doch auch für Beamte, die bereits fünf Jahre Dienstzeit geleistet haben, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Denn ihre Ansprüche an das Ruhegehalt sind meist noch sehr gering. Dadurch entstehen erhebliche Versorgungslücken, wenn sie keine Besoldung mehr erhalten. Mit der DU-Versicherung schließen sie die Versorgungslücke und sorgen dafür, dass sie im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert sind.
Vor allem Polizeibeamte und Feuerwehrleute haben ein hohes Risiko, dass sie dienstunfähig werden und ihre Pflichten nicht mehr erfüllen können. Für sie ist aufgrund der körperlichen Arbeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Doch auch Beamte in verwaltenden Berufen können arbeitsunfähig werden. Beispielsweise durch schwere Krankheiten wie Krebs. Oder körperliche Leiden wie einen Bandscheibenvorfall. Und insbesondere Lehrer haben statistisch ein sehr hohes Risiko für psychische Krankheiten wie ein Burn-out.
Dies macht deutlich, dass es für die Absicherung von Dienstunfähigkeit nicht relevant ist, ob der ausgeübte Beruf aufgrund körperlicher Arbeit ein erhöhtes Risiko mit sich bringt. Jeder Beamte in jeder Position kann dienstunfähig werden, wenn er erkranken oder sich verletzten sollte. Somit ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für alle Beamten gleichermaßen sinnvoll.
In Deutschland scheidet jeder vierte Berufstätige vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Die häufigsten Ursachen dafür sind Erkrankungen des Skeletts, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie psychische Leiden. Unabhängig von der Beschäftigung kann jeder davon betroffen sein.
Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Beamte darauf achten, dass der Tarif eine Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Denn im Regelfall leistet die Absicherung wie auch die BU-Versicherung dann, wenn die Versicherten zu mindestens 50 Prozent ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können. Allerdings können Beamte bereits dann in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden, wenn sie noch zu 80 Prozent dienstfähig sind. In diesem Fall würden sie von der DU-Versicherung keine Leistung erhalten.
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel deckt die Entscheidung des Dienstherrn ab. Denn sie leistet immer dann, wenn die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand aufgrund gesundheitlicher Leiden vollzogen wird. Somit spielt es keine Rolle, ob eine Dienstunfähigkeit zu 50 oder nur zu 20 Prozent besteht. Wichtig ist auch, dass sich der Versicherer der Einschätzung des Dienstherrn anschließt und nicht noch einmal selbst eine Prüfung vornimmt. Dann erhalten die Beamten ihre Leistung, sobald sie von ihrem Dienstherrn aufgrund von Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist somit für alle Beamten sinnvoll, die keinen oder nur einen geringen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Entscheidend ist jedoch, dass sie die optimale DU-Versicherung finden und eine Rentenleistung in ausreichender Höhe vereinbaren. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, sich rundum zuverlässig gegen das Risiko einer Dienstunfähigkeit abzusichern.
Lassen Sie sich von mir rund um das Thema Versicherungen für Beamte beraten!
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