Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sinnvoll?

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Lehrer zu sein ist erfüllend, aber gleichermaßen auch stressig und belastend. Denn es kommen immer mehr Schüler in die Klassen und der Mangel an Lehrkräften stellt Schulen vor große Herausforderungen. So kommt es, dass immer weniger Lehrer das reguläre Alter für die Pensionierung erreichen und vorzeitig aus dem Lehramt ausscheiden. Doch was passiert, wenn Lehrkräfte aufgrund von psychischen Leiden oder Erkrankungen aus dem Dienst entlassen werden und weshalb ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich?

Lehrer haben ein hohes Risiko für Berufsunfähigkeit

Der Beruf des Lehrers birgt ein vergleichsweise hohes Risiko für eine Berufsunfähigkeit. Die Ursachen finden sich nicht nur in der großen Verantwortung, die Lehrkräfte tragen und häufig zu Müdigkeit, Erschöpfung, Schlafstörungen und psychosomatischen Beschwerden führt. Auch Lärm und Stress durch schwierige Schüler und der Lehrkräftemangel wirken sich auf die Gesundheit aus. Hinzu kommt, dass viele Lehrer neben der Arbeit in der Schule zu Hause im Homeoffice tätig sind. Dadurch fällt es ihnen schwerer, abzuschalten und zur Ruhe zu kommen. Die ständige Überbelastung kann Erkrankungen entstehen lassen oder verstärken und psychische Leiden hervorrufen.

Doch nicht nur Risiken, die der Beruf eines Lehrers mit sich bringt, können die eigene Arbeitskraft bedrohen. Auch Unfälle oder schwere Krankheiten können dafür sorgen, dass der Dienst, wie er bisher gestaltet war, nicht mehr ausgeführt werden kann. Denn neben Burn-out und Depressionen gehören Erkrankungen des Skeletts und der Muskeln sowie Herz-Kreislauf-Krankheiten zu den häufigsten Ursachen einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit.

Was passiert, wenn Lehrer berufsunfähig werden?

Wenn Lehrer nicht mehr ihren Beruf ausüben können, werden sie berufs- oder dienstunfähig. Berufsunfähigkeit trifft auf Lehrkräfte zu, die sich in einer Anstellung befinden. Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wo sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Allerdings nur, wenn sie keinem Erwerb mehr nachgehen können. Sind sie hingegen trotz ihrer gesundheitlichen Beschwerden noch in der Lage, einen anderen Beruf auszuüben, erhalten sie keine Rente wegen Erwerbsminderung. Sie können jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die dann leistet, wenn sie ihrer Tätigkeit als Lehrer zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen können.

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Die Hürden für eine volle Erwerbsminderungsrente sind hoch und werden nur in schweren Fällen genommen. Zudem muss auch in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindestversicherungsdauer von fünf Jahren vorgewiesen werden, um Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu haben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird angestellten Lehrern dringend empfohlen.

Verbeamtete Lehrer hingegen werden dienstunfähig. Das bedeutet, ihr Dienstherr kann sie in den Ruhestand versetzen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Dies gilt auch bereits dann, wenn sie innerhalb von sechs Monaten für mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben.

Wird ein Lehrer aufgrund Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhält er eine Pension. Deren Höhe bemisst sich an der letzten Besoldung und der Dauer der Dienstjahre. Erst nach 40 Dienstjahren erhalten Beamte eine Pension in Höhe von 70,75 Prozent ihres letzten Gehalts. Außerdem gilt als Voraussetzung, dass die Beamten mindestens fünf Jahre Dienstzeit geleistet haben. Wer nach drei Jahren dienstunfähig wird, wird entlassen und erhält kein Ruhegehalt.

Leistung für junge Lehrer und Referendare nicht ausreichend

Besonders schwerwiegend ist eine Dienstunfähigkeit für junge Lehrer und Referendare. Als Beamte auf Probe oder auf Widerruf haben sie die fünf Jahre Dienstpflicht in der Regel noch nicht erfüllt. Sie werden somit aus ihrem Dienst entlassen, ohne eine Pension zu erhalten, wenn sie nicht mehr dienstfähig sind. Daher haben Beamtenanwärter auch keine Absicherung bei Dienstunfähigkeit über ihren Dienstherrn.

Doch auch junge Lehrer sind nicht ausreichend abgesichert. Werden sie nach sieben oder acht Dienstjahren dienstunfähig, erhalten sie zwar eine Pension. Doch sind ihre Ansprüche aufgrund der geringen Dauer im Staatsdienst noch sehr niedrig. Somit reicht das Ruhegehalt kaum aus, um den Lebensstandard zu halten. Junge Lehrkräfte wie auch Referendare sind unzureichend oder nicht abgesichert, wenn sie dienstunfähig werden und sollten separate Vorkehrungen für den Ernstfall treffen.

Deshalb ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sinnvoll

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist nicht nur sinnvoll, sondern elementar wichtig. Gerade in jungen Jahren, wenn keine oder nur geringe Ansprüche an ein Ruhegehalt bestehen, kann die Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen die gesamte finanzielle Existenz bedrohen.

Denn können verbeamtete Lehrkräfte ihre Dienstpflicht nicht mehr erfüllen, werden sie entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Und trotz Anspruch an ein Ruhegehalt entstehen oft hohe finanzielle Einbußen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke und hilft dabei, das finanzielle Risiko abzufedern. Dafür lässt sich die Absicherung an den individuellen Bedarf anpassen und die Rentenhöhe entsprechend der bisherigen Besoldung festlegen.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist somit sinnvoll und wichtig, um die Versorgung im Krankheitsfall und bei anhaltender Dienstunfähigkeit sicherzustellen. Entscheidend dabei ist allerdings auch, eine Absicherung zu wählen, die den persönlichen Bedürfnissen entspricht und gute Leistungen erbringt. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, um für den Ernstfall zuverlässig vorzusorgen.

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